Faires Miteinander!

 

Wo viele Menschen zusammenkommen sind ein paar einfache Regeln unvermeidlich. Das Ziel unserer Stallordnung ist es jedoch nicht, Einschränkungen in der individuellen Entfaltung vorzunehmen, vielmehr steckt hinter jeder unserer Regeln das Bestreben, die Freiheit von    Mensch und Pferd in unserem Reitstall zu sichern.

 

Freundlichkeit, Ruhe und ein wenig Ordnung im Stall und auf den Reitanlagen ist oberstes

Gebot. Insbesondere muss Rennen, Schreien und Toben unterbleiben.

  1. Es besteht in den Stallgebäuden und den Vorratsräumen (Heu- und Strohlager) absolutes Rauchverbot.
  2. Hufe sind grundsätzlich vor dem Herausnehmen der  Pferde in der Box bzw., vor Verlassen der Reitbahn zu säubern.
  3. Waschplatz und Stallgassen sind nach Benutzung umgehend zu säubern, Pferdeäppel sind zu entfernen. Besen, Schaufel und Schubkarre stehen bitte immer an den dafür vorgesehenen Plätzen.
  4. Reithalle, Außenplatz und Waschplätze sind abzuäppeln.
  5. Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurück zu stellen bzw. zu hängen.
  6. Selbstständiges Füttern aus den Beständen des Stalls ist strengstens verboten, sofern es nicht abgesprochen wurde.
  7. Hunde sind im Stall grundsätzlich an der Leine zu führen, auf den Außenanlagen können sie freilaufen, sofern sie beaufsichtigt werden und den Reitbetrieb nicht stören. Dies erfolgt jedoch auf eigene Gefahr des Hundebesitzers. In der Reithalle und auf dem Reitplatz sind Hunde untersagt.
  8. Der Betrieb von privaten Elektrogeräten (Kühlschrank, Kaffeemaschine  usw.) ist nicht gestattet.
  9. Es ist jeder verpflichtet, Müll sachgerecht zu entsorgen.
  10. Auf der gesamten Reitanlage gilt die „Straßenverkehrsordnung“. Es ist Schrittgeschwindig- keit zu fahren.
  11. Pkws können auf dem Hof, nicht jedoch auf den Grünstreifen, geparkt werden. Für Pferdeanhänger, die auf den Grundstücken der Reitanlage geparkt werden, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl.
  12. Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse,  vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum des Kunden oder Besuchers entstehen, soweit der Hofbesitzer nicht gegen Schäden versichert ist oder dieses nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hofbesitzers, seiner Erfüllungs-gehilfen  oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruht. Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Hausratsversicherung selbst zu versichern.
  13. Kinder unterliegen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen.
  14. Wer als Letzter den Stall verlässt hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Lichter aus und die Stalltüren ordnungsgemäß verschlossen sind.
  15. Die Stallordnung ist auch für Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend.
  16. Den Anordnungen des Stallbesitzers, sowie seiner Vertretung ist unbedingt Folge zu leisten. Der Hofinhaber hat das Recht Reiter/ - innen, die trotz mehrfacher Verwarnungen (dreimalig) erheblich  gegen die Stallordnung oder das Tierschutzgesetz verstoßen, von der Benutzung der Anlage auszuschließen.
  17. In der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr herrscht Stallruhe auf der Reitanlage.
  18. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Ordnung behalten wir uns vor!